Beamte verdienen gut. Das denken viele. Stimmt aber nicht immer. In Berlin ist die Beamtenbesoldung in den Gruppen A 4 und A 5 zu niedrig. Das musste jetzt ein Gericht feststellen – und die Richter legten auch gleich ein Mindestmaß fest, dass auch in anderen Ländern gelten wird.
10.000 € zu wenig
Der Fall: Eine Beamtin aus der Hauptstadt hatte geklagt, weil sie ihre Besoldung nach A 4 für ihre vierköpfige Familie für zu niedrig hielt. Die Staatsdienerin vertrat die Auffassung, knapp 10.000 € pro Jahr zu wenig verdient zu haben.
Das Urteil: Richtig. Die Besoldung eines Beamten zuzüglich des Kindergeldes muss mindestens 15 % über der Grundsicherung für eine vierköpfige Familie liegen, befanden die Richter. Die Alimentation der Berliner Beamten lag sogar unter der Grundsicherung (VG Berlin, am 20.12.2023 veröffentlichtes Urteil vom 30.11.2023, VG 26 K 251.16).
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Rechnen Sie ruhig mal nach, ob die Besoldung der Beamten in Ihrer Dienststelle über dieser Grenze liegt. In Berlin soll dies sogar bis zur Besoldungsgruppe A 10 nicht der Fall sein.