Peinlich. Wer sich in deutschen Amtsstuben einmal genau umsieht, erkennt schnell: Vielerorts muss dringend modernisiert werden. Besonders schlimm sieht es bei denen aus, die für Sicherheit und Ordnung zu sorgen haben. Die Polizeigewerkschaft (GdP) schlägt Alarm.
Wie es in Polizei-Dienststellen wirklich aussieht
Ein Blick hinter die Kulissen in unseren Polizei-Dienststellen zeigt schnell: Es muss dringend saniert und renoviert werden. Die GdP berichtet am 12.08.2025 von einem Interview, in dem ihr Bundesschriftführer Hagen Husgen kein Blatt vor den Mund genommen hat, als er gefragt wurde, ob es noch Spaß mache, Polizist zu sein.
Das Grüne bei der Polizei ist Schimmel
Von Spaß könne keine Rede sein, so der Polizeigewerkschaftler. Zu heruntergekommen seien die Dienststellen. Das Grüne in den Polizei-Dienststellen sei – neben GdP-Utensilien – einfach nur Schimmel. Dazu komme jede Menge Ungeziefer. Die Sanitäreinrichtungen seien oft seit Jahrzehnten nicht saniert worden, die Heizungen kaputt und fließend Wasser gibt es von oben – durch Löcher in den Dächern.
Was Sie tun können, wenn’s bei Ihnen ähnlich aussieht
Sieht’s in Ihrer Dienststelle ähnlich aus? Dann wird es höchste Zeit für Sie als Personalrat, etwas dagegen zu unternehmen. Doch welches Mitbestimmungsrecht greift? Ganz einfach: Beispiel Schimmel: Das Einatmen von Schimmelpilzen ist gesundheitsgefährdend. Es kann zu allergischen Reaktionen wie
– Nasenlaufen,
– Augenreizungen und
– Niesen
führen.
Wer in einer feuchten, schimmligen Dienststelle arbeitet, hat außerdem ein höheres Risiko für Atemwegserkrankungen, Atemwegsinfektionen und Asthma. Oder noch das: Laufen Ihren Kolleginnen und Kollegen in der Dienststelle Kakerlaken über den Weg, besteht die Gefahr, dass die Schädlinge Krankheiten übertragen. Die beiden Beispiele zeigen: Eine heruntergekommene, feuchte Dienststelle birgt Gefahren für die Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Höchste Zeit zu handeln! Als Personalrat haben Sie im Bereich des Gesundheitsschutzes umfassende Mitbestimmungsrechte (§ 80 BPersVG). Das gilt vor allem bei der Einführung und Umsetzung von Maßnahmen, die der Gesundheitsförderung dienen.
Wie Sie Gesundheitsgefahren in sanierungsbedürftigen Dienststellen begegnen
Haben Sie in Ihrer Dienststelle ähnliche Zustände, wie auf zahlreichen Polizeiwachen quer durch die Republik, sollten Sie als Personalrat systematisch an die Behebung der Probleme herangehen. Am besten tun Sie das Schritt für Schritt:
Schritt Nr. 1. Sobald Sie als Personalrat von gesundheitsgefährdenden Umständen, wie zum Beispiel Schimmel- oder Ungezieferbefall, in Ihrer Dienststelle erfahren, heißt es: Sofort Ihre Dienststellenleitung informieren.
Schritt Nr. 2: Bieten Sie Ihrer Dienststellenleitung an, sich sofort an einen Tisch zu setzen und Maßnahmen zu besprechen, wie die Gefahren für die Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich beseitigt werden können. Zeigen Sie sich selbstbewusst: Als Personalrat können Sie, nachdem Sie Mängel beim Schutz der Gesundheit
Ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Dienststelle festgestellt haben, Ihre Dienststellenleitung auch auffordern, geeignete Maßnahme zum Gesundheitsschutz umzusetzen.
Schritt Nr. 3: Das häufigste Problem: Fehlende Haushaltsmittel. Damit sollten Sie sich als Personalrat aber nicht so einfach abspeisen lassen. Entwickeln Sie eigene Ideen, wie die Gesundheitsgefahren so schnell wie möglich beseitigt werden können – notfalls durch Desk-Sharing, in dem sich mehrere Kolleginnen und Kollegen einen Arbeitsplatz in einem nicht sanierungsbedürftigen Gebäude Ihrer Dienststelle teilen und ansonsten aus dem Home-Office arbeiten. Das erlaubt Ihnen Ihr Initiativrecht als Personalrat, wenn es um den Gesundheitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Dienststelle geht.
Schritt Nr. 4: Achten Sie darauf, dass die von Ihnen als Personalrat und Ihrer Dienststellenleitung beschlossenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auch wirklich in die Tat umgesetzt werden.
Schritt Nr. 5: Tut sich nichts, können Sie als Personalrat die Missstände beim Gesundheitsschutz in Ihrer Dienststelle auch dem zuständigen Gesundheitsamt melden und auf Abhilfe drängen.
(Stand: 01.09.2025)

