Stimmen die Voraussetzungen für ein BEM, geht es zunächst darum, den Betroffenen zu kontaktieren und ihm erste Informationen über das Verfahren zu geben. Hier stehen zum Beispiel die Ziele, die Personen und die Maßnahmen im Vordergrund. Der Kontakt zum schwerbehinderten Mitarbeiter kann durch Ihren Arbeitgeber, aber auch durch Sie erfolgen, wenn Sie Ihr Arbeitgeber als Vertreter eingesetzt hat.
Behutsam Kontakt suchen
Die erste Kontaktaufnahme können Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich durchführen. Entscheidend ist dabei, dass Sie mit dem oder der Betroffenen die ersten Informationen zum BEM besprechen und ihm bzw. ihr mitteilen, dass die Teilnahme am BEM absolut freiwillig ist. Es darf also nichts ohne, aber es muss alles gemeinsam mit den Betroffenen durchgeführt werden.
Tipp: Machen Sie den schwerbehinderten Betroffenen deutlich, wie wichtig die Teilnahme am BEM ist, denn es ermöglicht zum Beispiel unter neuen Arbeitsbedingungen, die vollständige Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz.
So finden Sie die geeigneten Maßnahmen
Mit der folgenden Checkliste finden Sie heraus, welche Maßnahmen geeignet sein könnten, um Betroffene individuell zu unterstützen. Nutzen Sie die Fragen bereits beim Vorgespräch mit dem oder der Betroffenen. So lassen sich Möglichkeiten oder Grenzen der Maßnahmen schneller aufklären.
Tipp: Für das Erstgespräch können, natürlich mit Einverständnis des oder der Betroffenen, bereits Ihr Betriebs- bzw. Personalrat und der Betriebsarzt beteiligt werden.
Wichtig ist festzustellen, inwiefern gesundheitliche Schwierigkeiten die Tätigkeit am Arbeitsplatz erschweren oder ob die gesundheitlichen Probleme durch den Arbeitslatz ausgelöst werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, diese Fragen zu klären:
Checkliste: Fragen zum Feststellen von geeigneten BEM-Maßnahmen
Prüffrage | Ja | Nein |
Haben Sie geprüft, ob bei dem oder der Betroffenen Funktionseinschränkungen vorliegen? | ||
Besteht eine Belastungssituation am Arbeitsplatz? | ||
Ist geprüft, ob zwischen Erkrankung und Arbeitsplatz ein Zusammenhang besteht? | ||
Kann der Arbeitsplatz ggf. umgestaltet oder neu ausgestattet werden? | ||
Bestehen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Angebote, die der oder die Betroffene nutzen können? | ||
Ist festgestellt worden, welche Qualifikationen der oder die Betroffene hat? | ||
Sind mögliche Ziele und Vorstellungen der oder des Betroffenen bekannt? | ||
Besteht möglicherweise die Möglichkeit zum Arbeitsplatzwechsel für den bzw. die betroffenen Kolleginnen und Kollegen? |
Aufgrund dieser Fragestellung können Sie verschiedene Maßnahmen ableiten.
Diese BEM-Maßnahmen können z. B. zum Einsatz kommen:
- Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
Wichtig: Die Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am Hamburger Modell - Trainingsmaßnahmen, z. B. Physiotherapie, Rückenschule etc.
- Arbeits- und Belastungserprobung
- Anpassung der Arbeitsaufgaben
- Barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes, Arbeitsumfelds usw.
- Anpassung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes mittels technischer Hilfsmittel usw.
- Veränderungen in der Arbeitsorganisation, z. B. neue Pausenregelung, Homeoffice, Arbeitsassistenz usw.
- Angebot von Beratungs- oder Betreuungsangeboten
- Mediation
- Angebot eines geeigneten Arbeitsplatzes
- Weiterqualifizierungsmöglichkeiten, innerbetrieblich/extern
Genau so unterschiedlich wie die Erkrankungen sind auch die darauf anzuwendenden Maßnahmen. Geben Sie hier Unterstützung und haben Sie dabei – gemeinsam mit dem oder der Betroffenen – immer die Möglichkeit zur frühzeitigen Rückkehr an den Arbeitsplatz im Blick.
Stand (30.04.2025)