Bestimmt kennen Sie das als Schwerbehindertenvertretung auch: Immer wieder werden Sie zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit gefragt, wie lange Krankengeld gezahlt wird oder ähnliche Problemstellungen. Da ist es gut, wenn Sie Ihren betroffenen Kollegen genau Auskunft geben können, wenn sie länger erkranken. Alles, was Sie dazu wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld
Die Krankenversicherung zahlt nach SGB V § 44 Krankengeld, wenn eine Kollegin oder ein Kollege wegen einer Krankheit arbeitsunfähig wird oder wenn der Beschäftigte im Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung stationär behandelt werden muss. Außerdem wird es bezahlt, wenn die Betroffenen ein pflegebedürftig erkranktes Kind zu Hause hat.
Generell wird Krankengeld als eine Art Lohnersatz bezahlt. Der Sinn dahinter: So „spart“ der Arbeitgeber die Gehaltszahlung ein und kann sich so eine Ersatzkraft einstellen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Anspruch auf Krankengeld haben generell alle Versicherten der Krankenversicherungen und
- Auszubildende.
Das Krankengeld wird auch im Falle einer stufenweisen Wiedereingliederung bezahlt.
Wann wird Krankengeld bezahlt?
Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Krankenkasse die Gehaltszahlung von grundsätzlich 70 % des Nettogehalts, aber maximal 90 % des zuletzt erhaltenen Netto-Arbeitsentgelts.
Wie lange wird Krankengeld bezahlt?
Das Krankengeld wird nach SGB V § 46 bezahlt, sobald
- die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt festgestellt oder
- eine stationäre Behandlung begonnen wurde (erster Tag).
Das Krankengeld wird für die gesamte Dauer der Krankschreibung bezahlt. Und zwar für 78 Wochen (72 Wochen Gehaltsübernahme durch Krankenkassen und zuvor 6 Wochen Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber oder Dienstherren).
Wichtig: Tritt während der Erkrankung eine weitere Krankheit auf, verlängert sich die Leistungsdauer nicht. Aber: Wenn die Betroffenen nach der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten und dann wieder erkranken, besteht der neue Krankengeldanspruch von 78 Wochen nur, wenn es sich nicht um einen Zusammenhang zwischen den beiden Erkrankungen handelt.
Tipp: Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, dass Krankenkassen häufig versuchen, einen Zusammenhang der Erkrankungen zu finden, um nicht erneut Krankengeld zu zahlen. Dann kann es ratsam sein, rechtlichen Beistand aufzusuchen und den Krankheitsverlauf genau zu dokumentieren.
Was passiert nach Ablauf von 78 Wochen?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 78 Wochen andauert, erlischt das Krankengeld und die Krankenkassen sind nicht mehr zuständig. Wenn die Krankenkassen die Zahlung einstellen, wird das als „Aussteuerung“ bezeichnet. Aber die Betroffenen haben nach Ablauf der Zahlung durch die Krankenkassen andere Möglichkeiten, um weiterhin bezahlt zu werden:
Sind die 78 Wochen abgelaufen, haben die Kollegen entweder Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengelddurch die Agentur für Arbeit. Damit werden auch Kranken- und Pflegeversicherung mit übernommen.
Oder es ergibt sich der Anspruch auf Zahlung der Rentenversicherung. Voraussetzung: Der Antrag auf Prüfung der Erwerbsminderungsrente wird angenommen.
Wichtig: Während der teilweise sehr langen Prüfungszeit übernimmt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld.
Kurz-Check: In diesen Fällen wird Krankengeld gezahlt
- Es findet eine stufenweise Wiedereingliederung statt?
- Es handelt sich um Versicherte bzw. Auszubildende der gesetzlichen Krankenkasse?
- Die Arbeitsunfähigkeit wurde durch den Arzt bestätigt?
- Es liegt eine stationäre Behandlung vor?
Stand (30.04.2025)

