Der Fachkräftemangel macht sich überall bemerkbar. Und das sorgt dafür, dass Mitarbeiter händeringend gesucht werden. Das schließt schwerbehinderte Bewerber ebenso ein. Doch damit sich überhaupt Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb bewerben, sollten Sie prüfen, wie Ihr Unternehmen eigentlich auf schwerbehinderte Bewerber wirkt und wie offen es für Inklusion ist.
Ganz gleich, ob großes oder kleines Unternehmen: Viele Betriebe erfüllen nicht alle Aspekte, wenn es um Inklusion geht. Es lohnt sich also, mit den folgenden 4 Fragen einen prüfenden Blick auf die Außenwirkung Ihres Betriebs werfen. Denn das ist das Erste, was Menschen mit Behinderung von Ihrem Betrieb „sehen“. Sprechen Sie dazu auch mit Ihrem Betriebs-/Personalrat und versuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Ihren Betrieb inklusiv attraktiv zu gestalten.
1. Werden in Ihren Stellenausschreibungen gezielt Menschen mit Behinderungen angesprochen?
Prüfen Sie Stellenausschreibungen Ihres Betriebs. Wird neben Merkmalen wie z. B. sexuelle Orientierung, Migration, Herkunft, Geschlecht etc. auch an den Aspekt „Behinderung“ gedacht? Wenn das nicht der Fall ist, sprechen Sie mit Ihrem Chef und ziehen Sie Ihren Betriebs- bzw. Personalrat mit hinzu. Denn: Ist diese Formulierung enthalten, wissen (schwer-)behinderte Bewerber, dass sich Ihr Betrieb über die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Klaren ist und sich bewusst für eine Einstellung behinderter Bewerber entschlossen hat.
Geben Sie Tipps, wie solche Stellenausschreibungen formuliert werden können. Sätze, die zeigen, dass Ihr Betrieb offen für Inklusion ist, könnten beispielsweise sein:
- „Wenden Sie sich zur Unterstützung im weiteren Bewerbungsprozess gerne an unsere Schwerbehindertenvertretung mueller.heinrich@musterbetrieb. de etc.“
- „Unser Betrieb möchte seine Vielfalt weiter ausbauen und Menschen mit Behinderung bewusst beruflich fördern.“
- „Unsere Arbeitszeiten können zwischen 6 und 19 Uhr flexibel gestaltet werden. Wir bieten Arbeitsplätze in unserem Betrieb, die für Menschen mit Behinderung je nach Art der Beeinträchtigung geeignet sein können.“
2. Machen Sie auf die Barrierefreiheit in Ihrem Betrieb aufmerksam?
Für Mitarbeiter mit einer (Schwer-)Behinderung ist es besonders wichtig, in Betrieben zu arbeiten, die barrierefrei sind oder die bereit sind, Verbesserungen einzuführen. Das sollte unbedingt aus der Stellenausschreibung herauszulesen sein. Als Beispiel können angegeben werden:
- inwieweit Ihr Betrieb familiengerechte oder gesundheitsfördernde Maßnahmen anbietet (flexibler Arbeitsort etc.),
- ob es in Ihrem Betrieb einen Aufzug oder barrierefreie Toiletten gibt etc.
3. Sind Sie als konkreter Ansprechpartner für Fragen rund um Inklusion benannt?
Es gibt zahlreiche Behinderungsarten. Daher ist es nicht möglich, alle Aspekte dazu aufzunehmen. Aber Ihr Betrieb sollte einen Ansprechpartner haben, der Fragen zur Inklusion oder Barrierefreiheit beantwortet und Menschen mit Behinderung unterstützt. Das sind zumeist Sie als Schwerbehindertenvertretung und dann dürfen Sie auch „nach außen“ benannt werden. Das gibt potenziellen Bewerbern ein gutes Gefühl, dass ihre speziellen Anliegen ernst genommen werden.
Außerdem sollte deutlich gemacht werden, dass ein sehr gutes Betriebsklima bei Ihnen herrscht. Denn heutzutage tauschen sich Bewerber in den sozialen Medien und im Internet untereinander aus und erfahren so recht schnell, welche Betriebe „gut“ oder „schlecht“ sind.
Deshalb: Ihr Betrieb darf klar zu verstehen geben, dass Diskriminierungen in keiner Form geduldet werden.
Und: Bereits auf der Webseite sollten (schwerbehinderte) Mitarbeiter eine Adresse finden, an die sie sich wenden können, wenn sie diskriminierende Äußerungen erfahren.
4. Nutzt Ihr Betrieb Bildmaterial zum Thema Behinderung?
Werfen Sie einen Blick auf Ihre Webseite oder auf Stellenausschreibungen. Werden hier bereits Themen bzw. Situationen rund um behinderte Mitarbeiter in Ihrem Betrieb dargestellt, vielleicht in Form von Bilden oder Videos? Geben Sie Ihrem Arbeitgeber zu verstehen, dass dies eine positive Außenwirkung auf Ihre inklusive Unternehmenskultur hat.
Stand (29.08.2023)