Schwerbehinderung und Alter retten nicht vor der Kündigung
Glück im Unglück hatte ein 60 Jahre alter, schwerbehinderter Arbeitnehmer. Er hatte seinen Arbeitgeber als „korrupt“ und „mafiös“ bezeichnet und daraufhin die fristlose Kündigung erhalten. Für das Landesarbeitsgericht Köln ein klarer Fall für eine Kündigung (LAG Köln, Urteil vom 16.5.2023, Az. 4 Sa 559/22). Denn grobe Beleidigungen sind von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt. Doch […]
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