4 x im Jahr: Das droht, wenn Sie zu selten zu einer Betriebsversammlung einladen
Für die Einladung zu einer Betriebsversammlung sind Sie als Betriebsrat zuständig. Und zwar nicht einmal oder zweimal im laufenden Kalenderjahr – sondern ganze viermal! Tun Sie das nicht, kann das fatale Folgen haben. Es droht die Auflösung Auch, wenn er es gerne würde: Ihr Arbeitgeber darf selber nicht zu einer Betriebsversammlung einladen oder eine solche […]
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