Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wird alle vier Jahre von schwerbehinderten Beschäftigten gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältniswahl, das heißt, die Zahl der Sitze in der SBV muss in etwa dem Verhältnis der Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb entsprechen. Jeder schwerbehinderte Beschäftigte ist wahlberechtigt und kann sich auch selbst zur Wahl stellen. Die […]
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