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So schützen Sie Ihre behinderten Kollegen vor unberechtigten Kündigungen
Schwerbehinderte Beschäftigte haben nach SGB IX einen besonderen Kündigungsschutz, der sie vor behinderungsbedingten Nachteilen am Arbeitsmarkt schützen soll. Trotzdem kann Ihren schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen gekündigt werden. Eine Kündigung ist also keinesfalls ausgeschlossen!
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben deshalb eine wichtige Aufgabe. Sie sind, genau wie Ihr Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt, vor Ausspruch einer Kündigung zu unterrichten und anzuhören.
Damit Sie Ihren schwerbehinderten Kollegen mit Rat und Tat beratend und unterstützend zum Thema Kündigungsschutz zur Seite stehen können, schenken wir Ihnen die wertvolle Broschüre: „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“
Klicken Sie auf den Button und Sie erhalten die kostenlose Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“ umgehend!
Liebe Schwerbehindertenvertreterin, lieber Schwerbehindertenvertreter,
als Schwerbehindertenvertretung müssen Sie zu jeder Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters angehört werden. Das ist nicht nur Ihr gutes Recht als Schwerbehindertenvertretung, Sie sind auch gesetzlich damit betraut solche Kündigungen gewissenhaft zu prüfen. Außerdem setzen Sie sich ja richtigerweise für die Belange Ihrer besonders schutzbedürftigen Kollegen ein.
Und bei jeder Kündigung tauchen die gleichen Themen auf:
- Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für den Arbeitgeber/Dienstherr zu kündigen?
- Welche Frist gilt bei welcher Kündigungsart für Ihre Zustimmung bei einer Kündigung?
- Was müssen Sie machen, falls Sie einen Fehler in der Kündigung finden?
- Was sollen Sie bloß der Kollegin oder dem Kollegen raten? Eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Das sind nur einige wenige Fragen, mit denen Sie immer wieder aufs Neue konfrontiert werden.
Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. All diese Fragen beantwortet Ihnen die kostenlose Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“. Endlich können Sie sich sicher sein bei einer eingehen Kündigung die richtige Vorgehensweise zu wählen und die Kollegin oder den Kollegen bestmöglich zu unterstützen.
Die kostenlose Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“ zeigt Ihnen, wie Sie 100% rechtssicher die beste Unterstützung für Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sein werden.
Kündigungsarten und Gründe: Hieran ist Ihr Arbeitgeber/Dienstherr gebunden
Will Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr Ihrem schwerbehinderten Kollegen gegenüber eine Kündigung aussprechen, greift der besondere Kündigungsschutz. So weit so gut. Aber wie sehen die einzelnen Kündigungsarten und -gründe aus? Im Folgenden finden Sie eine Übersicht:
- Ordentliche Kündigung
Hierbei muss eine bestimmte Frist der Kündigung eingehalten werden, die im Arbeitsvertrag Tarifvertrag oder gesetzliche festgelegt ist. Die Erklärung der Kündigung – nach Zustimmung durch das Integrationsamt – muss im Normalfall innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Nach der Rechtsprechung des BAG sind zur Unterrichtung bzw. Stellungnahme die gleichen Fristen wie für den Betriebs- oder Personalrat heranzuziehen.
Das bedeutet für Sie als Schwerbehindertenvertretung: Haben Sie gegenüber der Kündigung Bedenken, müssen Sie diese Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen (§102 Abs.2 Satz 1 BetrVG).
- Außerordentliche Kündigung
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Diese kostenlose Gratis-Broschüre ist eine Sonderveröffentlichung unseres Informationsdienstes für Schwerbehindertenvertretungen. Unser Informationsdienst für Schwerbehindertenvertretungen nennt sich „Schwerbehindertenvertretung heute“ und bringt Sie jeden Monat auf den neuesten Stand der rechtlichen Bestimmungen rund um die Schwerbehindertenvertretung und des Arbeitsrechts.
„Schwerbehindertenvertretung heute“ zeigt Ihnen wie Sie rechtssicher agieren, geschickt verhandeln und durch die Lektüre noch erfolgreicher als Schwerbehindertenvertretung handeln werden.
Zusätzlich zu kostenlosen Gratis-Broschüre sende ich Ihnen deswegen die aktuelle Ausgabe unseres Informationsdienstes „Schwerbehindertenvertretung heute“ kostenlos zum Test.
Das alles bietet Ihnen „Schwerbehindertenvertretung heute“
Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie auf Informationen angewiesen, auf die Sie sich zu 100% verlassen können. Und darauf, dass Sie die neuesten Vorschriften, Regeln und Vorgaben berücksichtigen. Schließlich sind Sie in Sachen Schwerbehindertenvertretung der Berater Nr. 1 für Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen.
Der neue Informationsdienst „Schwerbehindertenvertretung heute“ liefert Ihnen punktgenau die Informationen, Arbeitsanweisungen, Tipps, Handlungsempfehlungen und Checklisten, mit denen Sie all die wichtigen Rollen, die Ihnen Kraft Ihres Amtes zufallen, perfekt „spielen“ können.
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- Frühzeitige Informationen: Über alle relevanten Neuerungen, die Ihre Arbeit als SBV betreffen.
- Starke Argumentationshilfen: Gewinnen Sie Arbeitgeber, Dienstherrn und Kollegen für Ihre Position.
- Praxisnahe Beispiele: Verstehen Sie selbst komplexe Inhalte und setzen Sie diese sicher um.
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Nur ein Muster, eine Checkliste oder eine Argumentationshilfe … und schon hat sich der Test für Sie bezahlt gemacht.
Die komplette Online-Datenbank ist für Sie kostenlos!
Mit kollegialen Grüßen
Guido Ems
Herausgeber
„Schwerbehindertenvertretung heute“
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Ich erhalte gratis die 1. Ausgabe des 8-seitigen Informationsdienstes „Schwerbehindertenvertretung heute“. Kostenlos und ohne jedes Risiko – sowohl in Print als auch digital als pdf. Die Probeausgaben beider Formate darf ich in jedem Fall behalten. Ebenso darf ich die Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte Menschen“ in jedem Fall behalten. Nach Erhalt habe ich eine Ansichtszeit von 4 Wochen. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten
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- Beide Formate konnten mich überzeugen: Dann muss ich nichts weiter tun. Melde ich mich innerhalb der Ansichtszeit nicht beim Verlag, erhalte ich automatisch die weiteren Ausgaben zu einem Preis von 20,90 € + 10,45 € = 31,35 € pro Ausgabe + MwSt. + 2,60 € Versand. Der Informationsdienst erscheint monatlich mit 8 Sonderausgaben und 2 Indizes pro Jahr. Ich kann den
Bezug jederzeit zum Ende des nächsten Monats kündigen. - Ich möchte „Schwerbehindertenvertretung heute“ nur in Print oder nur digital als PDF weiter beziehen: Dann gebe ich Ihnen in diesem Fall innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ausgaben Bescheid, welche Variante ich gerne weiterbeziehen möchte. Dann beträgt der Preis für Print 20,90 € + MwSt. + 2,60 € Porto und Versand und für die digitale PDF-Version 20,90 € + MwSt. je Ausgabe. Ich kann den Bezug jederzeit zum zum Ende des nächsten Monats kündigen. Ich melde mich auch innerhalb der 4 Wochen nach Erhalt der Gratisausgabe, falls ich wider Erwarten keinen weiteren Bezug wünsche.
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