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Personalrat heute
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So schützen Sie Ihre behinderten Kollegen vor unberechtigten Kündigungen
Schwerbehinderte Beschäftigte haben nach SGB IX einen besonderen Kündigungsschutz, der sie vor behinderungsbedingten Nachteilen am Arbeitsmarkt schützen soll. Trotzdem kann Ihren schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen gekündigt werden. Eine Kündigung ist also keinesfalls ausgeschlossen!
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben deshalb eine wichtige Aufgabe. Sie sind, genau wie Ihr Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt, vor Ausspruch einer Kündigung zu unterrichten und anzuhören.
An Ihnen als Schwerbehindertenvertretung hängt damit eine große Verantwortung. Denn keinesfalls sollte eine schwerbehinderte Kollegin oder ein schwerbehinderter Kollege unrechtmäßig gekündigt werden. Denn gerade die Schwerbehinderten müssen noch einmal besonders gut geschützt werden.
Damit Sie Ihren schwerbehinderten Kollegen mit Rat und Tat beratend und unterstützend zum Thema Kündigungsschutz zur Seite stehen können, schenken wir Ihnen die wertvolle Broschüre: „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“
Sie finden in dieser kostenlosen Broschüre nicht nur was die Voraussetzungen für eine besonderen Kündigungsschutz sind, sondern auch u.a.:
- Worauf Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr bei Kündigungen von schwerbehinderten Kollegen besonders beachten muss
- Kündigungsarten und Gründe – Unter welchen besonderen Bedingungen eine Kündigung ausnahmsweise möglich ist.
- Welche 7 Schritte Sie bei Kündigungsschutzverfahren von Ihrem Arbeitgeber/Dienstherr eingehalten werden müssen.
- Diese Fristen gelten für die wichtigen Kündigungsschutzverfahren.
- So kann sich Ihr schwerbehinderter Beschäftigter gegen die Kündigungserklärung wehren.
Mit der kostenlosen Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“ sind Sie ab sofort super vorbereitet bei jeder möglichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters.
Klicken Sie auf den blauen Button und Sie erhalten die kostenlose Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“ umgehend!
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- Besonderer Kündigungsschutz: Gut abgesichert vor behinderungsbedingten Nachteilen.
- Worauf Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr bei Kündigungen von schwerbehinderten Kollegen besonders beachten muss
- Kündigung ja oder nein? Diese wichtige Rolle als Schwerbehindertenvertretung zu.
- Welche 7 Schritte Sie bei Kündigungsschutzverfahren von Ihrem Arbeitgeber/Dienstherr eingehalten werden müssen.
- Diese Fristen gelten für die wichtigen Kündigungsschutzverfahren.
- So kann sich Ihr schwerbehinderter Beschäftigter gegen die Kündigungserklärung wehren.
Liebe Schwerbehindertenvertreterin, lieber Schwerbehindertenvertreter,
als Schwerbehindertenvertretung müssen Sie zu jeder Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters angehört werden. Das ist nicht nur Ihr gutes Recht als Schwerbehindertenvertretung, Sie sind auch gesetzlich damit betraut solche Kündigungen gewissenhaft zu prüfen. Außerdem setzen Sie sich ja richtigerweise für die Belange Ihrer besonders schutzbedürftigen Kollegen ein.
Und bei jeder Kündigung tauchen die gleichen Themen auf:
- Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für den Arbeitgeber/Dienstherr zu kündigen?
- Welche Frist gilt bei welcher Kündigungsart für Ihre Zustimmung bei einer Kündigung?
- Was müssen Sie machen, falls Sie einen Fehler in der Kündigung finden?
- Was sollen Sie bloß der Kollegin oder dem Kollegen raten? Eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Das sind nur einige wenige Fragen, mit denen Sie immer wieder aufs Neue konfrontiert werden.
Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. All diese Fragen beantwortet Ihnen die kostenlose Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“. Endlich können Sie sich sicher sein bei einer eingehen Kündigung die richtige Vorgehensweise zu wählen und die Kollegin oder den Kollegen bestmöglich zu unterstützen.
Die kostenlose Gratis-Broschüre „Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“ zeigt Ihnen, wie Sie 100% rechtssicher die beste Unterstützung für Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sein werden.
Beispielsweise geht es auch um diese Themen:
- Besonderer Kündigungsschutz: Gut abgesichert vor behinderungsbedingten Nachteilen.
- Worauf Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr bei Kündigungen von schwerbehinderten Kollegen besonders beachten muss
- Kündigung ja oder nein? Diese wichtige Rolle als Schwerbehindertenvertretung zu.
- Welche 7 Schritte Sie bei Kündigungsschutzverfahren von Ihrem Arbeitgeber/Dienstherr eingehalten werden müssen.
- Diese Fristen gelten für die wichtigen Kündigungsschutzverfahren.
- So kann sich Ihr schwerbehinderter Beschäftigter gegen die Kündigungserklärung wehren.
Vorsicht: Hier gibt es keinen Kündigungsschutz!
Machen Sie Ihre betroffenen Kollegen darauf aufmerksam, dass der besondere Kündigungsschutz in einigen Fällen keine Anwendung findet. Das ist unter anderem der Fall, wenn die Eigenschaften der Schwerbehinderung nicht gegeben oder nicht eindeutig geklärt sind oder wenn die Schwerbehinderung nur zeitlich befristet war usw. Ein Ausschlusskriterium ist außerdem, wenn der schwerbehinderte Beschäftigte bei der Antragstellung gar nicht mitgewirkt hat.
Achtung bei Kündigung in der Probezeit
Wenn Ihr schwerbehinderter oder gleichgestellter Kollege zwar angestellt, aber zu Zeitpunkt der Kündigung weniger als ….. (mehr in der kostenlosen Broschüre)
Ja, ich möchte „Schwerbehindertenvertretung heute“ gratis testen und von allen Vorteilen profitieren:
- Eine GRATIS-Ausgabe im pdf-Format, die Sie 14 Tage lang testen können. Diese Gratis-Ausgabe dürfen Sie in jedem Fall behalten.
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